25870 Oldenswort
Hemmerdeich 33
Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 305093498
Kontakt: Ferienhaus-Hemmerdeich@t-online.de
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Armin Heidmann
AGB FÜR DIE VERMIETUNG DER FERIENWOHNUNGEN
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an Ferienhaus-Hemmerdeich@t-online.de oder rufen uns an 04861/6174114.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Bei Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu dem genannten Datum auf der Rechnung zu überweisen.
In Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung in bar bei Anreise erfolgen.
Bei Verlängerungen des Mietverhältnisses ist die Miete für den Verlängerungszeitraum im Voraus, vor Beginn des ersten Verlängerungstages, zur Zahlung fällig. Bei Nichtbeachtung dessen ist der Vermieter berechtigt die weitere Nutzung bis zur vollständigen Zahlung des Mietpreises zu verweigern. Auch ist der Vermieter vorbehalten vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Der Mieter hat spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Mietvertrages, gegenüber dem Vermieter, in schriftlicher Form oder Mündlich mitzuteilen, ob dieser die Verlängerung des Mietraumes wünscht. Ist keine entsprechende Mitteilung eingegangen so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Eingang dieser.
Die Mindestmietdauer beträgt in 4 Nächte.
Die Preise sind Bestandteil dieser AGB.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungs-gebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine EC- und Kreditkarten bzw. Schecks.
§ 4 An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens 7 Tage vor der Anreise mit. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache.
Am Abreistag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache besenrein frei zu machen (Ausnahme siehe „Später Checkout“). Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Bitte legen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher und Bettwäsche einfach auf einen Haufen im Bad auf den Boden.
Später Check-out
Ein später Check-out ist bei Buchung zu vereinbaren- Falls keine unmittelbare Folgebuchung besteht, kann der späte Check out noch während des Aufenthaltes vereinbart werden. Für einen späten Check-out zwischen 10.30 – 18.00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.
Bei spätem Check-out nach 18.00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete- Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen bzw von der Kaution zu verrechnen.
§ 5 Ferienwohnungen/-Zimmer
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 Haustiere
Tiere sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung berechnet der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 150.00 Euro.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt.
Die Entnahme von Gegenständen aus der Wohnung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine entsprechende Rechnung, unter Berücksichtigung des Zeitwertes, fällig.
Es ist nicht gestattet fremde Personen, die nicht Mieter, bzw. Bewohner des Mietobjektes sind und somit nicht bei dem Vermieter gemeldet sind zu trink oder Feierlichkeiten zum Mietobjekt einzuladen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung an der Eider einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Hausordnung
Es gilt für alle Räume ein Rauchverbot. Auch ein Rauchen aus dem offenen Fenster heraus ist nicht gestattet. Rauchen ist auf der Terrasse und vorgesehenen Außenbereichen gestattet. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 Euro pro Zuwiderhandlung berechnet.
Die Mietersind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf andere Bewohner Nachbarn auch in dem Hauseingang, im Garten, auf dem Balkon, der Terrasse geboten.
Radio Fernseher – und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Der Vermieter, hat jederzeit das Recht den Mietraum, auch in Abwesenheit des Mieters, zu betreten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder die mitreisenden Bewohner, Mitarbeiter oder Besucher im Mietobjekt am Inventar, oder im Haus und Garten oder Hof verursacht hat.
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auf andere Teile des Hauses auswirken können, wie z.B. Wasser- oder Feuerschäden.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB)
§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird
oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der
Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von MassenNachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§12 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Rechnung.
§14. Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB)
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§16. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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